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10. März 2026
„Obwohl ich am Nord-Ostsee-Kanal aufgewachsen bin, kannte ich die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung gar nicht“
Käme die Binnenschifffahrt zum Erliegen, wären bald die Regale im Supermarkt leer. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sichert diesen zentralen Teil der Infrastruktur.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung war trotzdem nicht Berufsziel für die 62-jährige Diplom-Verwaltungswirtin Heike Stahl, berichtet sie in der neuen Folge vom dbb-Podcast „DienstTag“: „Ich bin zwar in unmittelbarer Nähe zum Nord-Ostsee-Kanal aufgewachsen, bin zig Mal mit der Fähre über den Kanal oder an den Schleusen vorbei. Ich kannte die Behörde dahinter aber gar nicht.“ Erst mit dem Wechsel von der Bundeswehrverwaltung bekam die Diplom-Verwaltungswirtin einen Eindruck von der Größe und Bedeutung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Inzwischen leitet sie die Abteilung Administration und managt Personal, Haushalt, Orga und IT beim Wasser- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee. In Deutschland gibt es über 7000 Kilometer schiffbare Kanäle und die 17 Wasser- und Schifffahrtsämter sind als Teil der Bundesverwaltung für deren Unterhalt zuständig, von der Wartung und Sanierung, bis zur Betonnung, Tiefenmessung oder Verkehrsüberwachung.
Obwohl es auch in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung einen großen Investitionsstau gibt, ist das aktuell nicht Heike Stahls größtes Problem: „Wir leiden seit Jahren vor allem unter einem wachsenden Personalmangel. Die hochspezialisierten Fachkräfte, die wir brauchen, finden sich auf dem freien Markt einfach immer schwerer“, erläutert die Verwaltungswirtin. „Wir bilden deshalb verstärkt selber aus, etwa Seevermessungstechniker oder Wasserbauer, Tischler oder Elektroniker. Ich erinnere mich an Zeiten, da hatten wir für jede Stelle 40-50 Bewerbungen. Davon sind wir inzwischen weit weg.“ Dabei, so Heike Stahl, hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nicht nur besonders schöne Arbeitsplätze anzubieten. „Die Bezahlung ist auch OK. Wir haben keine Gender Pay Gap und ziemlich flexible Arbeitszeitregelungen.“
Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb.de
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