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28. März 2025

Wahl des HPR(L) 2025


#wahlen

HPR(L)-Wahl 2023 ist ungültig

Der Hauptpersonalrat der Lehrkräfte muss neu gewählt werden. Bezirkspersonalräte und Örtliche Personalräte bleiben im Amt. Im März 2023 klagte die heutige Vorsitzende des Philologenverbandes (PhV) gegen die Nichtzulassung des PhV zur Wahl des HPR(L).

Was war geschehen?
Der PhV hatte es versäumt fristgerecht eine Wahlliste einzureichen. Der Hauptwahlvorstand ließ daher den PhV nicht zur Wahl zu. 
Dieser Schritt des Hauptwahlvorstands war rechtlich unvermeidbar und spielte daher bei der Klage beim Verwaltungsgericht keine 
Rolle, da der PhV andere Anfechtungsgründe gefunden hatte. Vor Gericht ging es vorrangig um den Aushang des Wahlausscheibens
 in den Schulen. Dieses soll in 11 von mehr als 800 Schulen nicht fristgerecht ausgehängt worden sein.

Das Verwaltungsgericht sah darin einen schwerwiegenden Mangel und erklärte die Wahl zum HPR(L) für ungültig. Dieses Urteil wurde
 nunmehr durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigt.
Der jetzige HPR(L) ist noch geschäftsführend im Amt. Wenn das Urteil des OVG rechtskräftig wird, muss der nun zu bildende Hauptwahlvorstand 
auch die Aufgaben des HPR(L) übernehmen. Das ist eine Schwächung der Mitbestimmung, die ursächlich der PhV zu verantworten hat.
Auch in den Schulen müssen Wahlvorstände berufen werden. Die IVL-SH wird diese durch landesweite Schulungsangebote bei ihrer 
verantwortungsvollen Aufgaben unterstützen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte beteiligen Sie sich an der Wahl zum HPR(L). Wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten der IVL-SH.

Wir sind Ihre starke Stimme im Hauptpersonalrat.

Wir treten stark auf. Machen Sie mit. Melden Sie sich, wenn Sie als Kandidatin oder Kandidat der IVL-SH zur Wahl in den HPR mitmachen wollen.
 

Quelle: IVL-SH / 28.3.2025
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