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12. November 2025

Beschluss des schleswig-holsteinischen VG vom 11.11. in der Sache "Amtsangemessene Alimentation 2022"


#beamte #besoldung

Liebe Mitglieder,

das Verwaltungsgericht in Schleswig 12. Kammer hat unter der Kammervorsitzenden Freya Gräfin Kerssenbrock das Land gerügt, weil es sich bei der Beamtenbesoldung
stets am niedrigsten Niveau orientiert.

Nachfolgend lesen Sie die:

Presseinformation des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts 12. Kammer
11. November 2025                                                                          

Verwaltungsgericht ruft Karlsruhe wegen verfassungswidriger Landesbesoldung 2022 an 

 Mit Beschluss vom 11. November 2025 ist die 12. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts zu der Überzeugung gelangt, dass die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte im Jahr 2022 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war und hat sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. 

 In der mündlichen Verhandlung wurden insgesamt 16 Musterverfahren der Besoldungsgruppen A6 bis A16 sowie R1 bis R5 verhandelt. Insgesamt sind gegen die Besoldung im Jahr 2022 mehr als 300 Klagen beim Verwaltungsgericht anhängig. Die Kläger rügen die Höhe ihrer Besoldung, weil sie nicht dem verfassungsrechtlichen Gebot der amtsangemessenen Alimentation entspreche. Sie stützen sich dabei vor allem auf eine Verletzung des Mindestabstandsgebots. Dieses verlangt, dass die Besoldung von Beamten und Richtern einen Abstand von mindestens 15 % zum staatlichen Grundsicherungsniveau einhält. Darüber hinaus seien die zu vergleichenden Tarif- und Nominallöhne unverhältnismäßig stark gegenüber der Besoldung angestiegen. 

 Die Kammer ist dieser Argumentation im Wesentlichen gefolgt. Die Richter rügten darüber hinaus eine unrechtmäßige Verkürzung der Abstände der Besoldungsgruppen untereinander infolge der im Jahr 2022 für Beamte der Besoldungsgruppen A6 bis A9 neu eingeführten „Familienergänzungszuschläge“. Diese „Einebnung“ der Besoldungsgruppen verletze das Leistungsprinzip und stelle das Besoldungsgefüge des Landes strukturell in Frage. Mit dem Beschluss wurden die Verfahren nun ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der Besoldung vorgelegt. Ihm obliegt nun zu entscheiden, ob das Grundgesetz verletzt ist. 

 Der Beschluss der Kammer ist unanfechtbar. Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Der Vorlagebeschluss ist zu folgenden Aktenzeichen ergangen: 12 A 21/23, 12 A 35/25, 12 A 37/23, 12 A 46/23, 12 A 76/23, 12 A 87/23, 12 A 95/23, 12 A 101/23, 12 A 128/23, 12 A 130/23, 12 A 141/23, 12 A 202/23, 12 A 268/23, 12 A 270/23, 12 A 5/25, 12 A 45/25. 

Weitere Informationen des dbb sh entnehmen Sie bitte den dortigen Informationen. Beiweiteren Fragen und Informationen schreiben Sie uns bitte ein Mail an unserer Bureau-Anschrift geschaeftsstelle@ivl-sh.de.
Wir helfen Ihnen gerne. Bitte denken Sie daran, Ihren Widerspruch für 2025 an das “Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein” noch in diesem Jahr zu senden.

 

Quelle: IVL-SH / 12.11.2025
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