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03. Dezember 2025
Die Landesregierung macht erste Zugeständnisse
Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Dr. Silke Schneider hat gegenüber dem Finanzausschuss des Landtages und gegenüber dem dbb schleswig-holstein das geplante Vorgehen zur Herbeiführung einer verfassungskonformen Besoldung dargelegt.
Nach den jüngsten Gerichtsentscheidungen zur Besoldung:
Die Landesregierung macht erste Zugeständnisse
Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Dr. Silke Schneider hat gegenüber dem Finanzausschuss des Landtages und gegenüber dem dbb schleswig-holstein das geplante Vorgehen zur Herbeiführung einer verfassungskonformen Besoldung dargelegt. Danach sollen alle bestehenden und künftigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden, was ab dem Jahr 2025 antragsunabhängig erfolgen soll. „Die Umsetzung der höchstrichterlichen Vorgaben ist allerdings kein Entgegenkommen, sondern eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Der dbb sh bleibt dran und wird mit juristischem Rückenwind Rechnungen ausstellen, die voraussichtlich hoch ausfallen werden.
Unsere Einordnung nach den Ausführungen der Finanzministerin:
Besoldung 2025: Die kürzlich bekanntgegebenen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Überprüfung der Verfassungskonformität der Besoldung sollen im Jahr 2026 nach Vorliegen der Tarifeinigung für die Länder umgesetzt werden, antragsunabhängig auch rückwirkend für 2025. Nach unserer Überzeugung sind Nachzahlungen erforderlich. Das Finanzministerium gesteht dies grundsätzlich ein und möchte Rücklagen bilden. Wer auf „Nummer Sicher“ gehen möchte, sollte trotzdem unserer Antragsmuster nutzen. Denn wir wissen nicht, wie das angekündigte Gesetz tatsächlich aussehen wird und ob die aus unserer Sicht bestehenden Erfordernisse beachtet werden. Vorliegende Anträge werden ruhend gestellt.
Besoldung 2022 bis 2024: Die seit dem Jahr 2022 geltenden schleswig-holsteinischen Besoldungsregelungen liegen dem Bundesverfassungs-gericht ebenfalls zur Überprüfung vor (Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 11.11.2025 sowie Verfassungsbeschwerde zwecks Klärung der Zulässigkeit von familieneinkommensabhängigen Zuschlägen). Sobald Entscheidungen vorliegen, sollen sie umgesetzt werden. Auch hier gehen wir von einem Korrekturbedarf aus, zumal die neuen Berechnungsvorgaben des Bundesverfassungsgerichtes anzuwenden sind. Vorliegende, noch nicht beschiedene Anträge werden ruhend gestellt.
Besoldung 2007 bis 2021: Auch bezüglich der Einbußen infolge der Kürzung/Streichung des „Weihnachtsgeldes“ ist es gelungen, beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung „anzufordern“, die hoffentlich alsbald folgt. In Anbetracht der aktuellen Entscheidungslage hat die Finanzministerin nach eigener Aussage an Optimismus eingebüßt. Nachzahlungserfordernisse würden infolge der für den Zeitraum gegebenen Gleichstellungszusage für alle Beamtinnen und Beamte greifen.
Mitgliederinfo auf der Grundlage dieser Info
Nach den jüngsten Gerichtsentscheidungen zur Besoldung:
Die Landesregierung macht erste Zugeständnisse
Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Dr. Silke Schneider hat gegenüber dem Finanzausschuss des Landtages und gegenüber dem dbb schleswig-holstein das geplante Vorgehen zur Herbeiführung einer verfassungskonformen Besoldung dargelegt. Danach sollen alle bestehenden und künftigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden, was ab dem Jahr 2025 antragsunabhängig erfolgen soll. „Die Umsetzung der höchstrichterlichen Vorgaben ist allerdings kein Entgegenkommen, sondern eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp. Der dbb sh bleibt dran und wird mit juristischem Rückenwind Rechnungen ausstellen, die voraussichtlich hoch ausfallen werden.
Unsere Einordnung nach den Ausführungen der Finanzministerin:
Besoldung 2025: Die kürzlich bekanntgegebenen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Überprüfung der Verfassungskonformität der Besoldung sollen im Jahr 2026 nach Vorliegen der Tarifeinigung für die Länder umgesetzt werden, antragsunabhängig auch rückwirkend für 2025. Nach unserer Überzeugung sind Nachzahlungen erforderlich. Das Finanzministerium gesteht dies grundsätzlich ein und möchte Rücklagen bilden. Wer auf „Nummer Sicher“ gehen möchte, sollte trotzdem unserer Antragsmuster nutzen. Denn wir wissen nicht, wie das angekündigte Gesetz tatsächlich aussehen wird und ob die aus unserer Sicht bestehenden Erfordernisse beachtet werden. Vorliegende Anträge werden ruhend gestellt.
Besoldung 2022 bis 2024: Die seit dem Jahr 2022 geltenden schleswig-holsteinischen Besoldungsregelungen liegen dem Bundesverfassungs-gericht ebenfalls zur Überprüfung vor (Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 11.11.2025 sowie Verfassungsbeschwerde zwecks Klärung der Zulässigkeit von familieneinkommensabhängigen Zuschlägen). Sobald Entscheidungen vorliegen, sollen sie umgesetzt werden. Auch hier gehen wir von einem Korrekturbedarf aus, zumal die neuen Berechnungsvorgaben des Bundesverfassungsgerichtes anzuwenden sind. Vorliegende, noch nicht beschiedene Anträge werden ruhend gestellt.
Besoldung 2007 bis 2021: Auch bezüglich der Einbußen infolge der Kürzung/Streichung des „Weihnachtsgeldes“ ist es gelungen, beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung „anzufordern“, die hoffentlich alsbald folgt. In Anbetracht der aktuellen Entscheidungslage hat die Finanzministerin nach eigener Aussage an Optimismus eingebüßt. Nachzahlungserfordernisse würden infolge der für den Zeitraum gegebenen Gleichstellungszusage für alle Beamtinnen und Beamte greifen.
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