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09. Juni 2026

Jetzt die Mitbestimmung konsequent weiterentwickeln


Fünf Jahre nach Inkrafttreten des novellierten Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) zieht der dbb eine kritische Bilanz.

„Die Reform von 2021 war ein wichtiger erster Schritt. Doch sie ist bis heute unvollendet“, machte Milanie Kreutz, stellv. dbb-Bundesvorsitzende und Vorsitzende der Grundsatzkommission Mitbestimmung im dbb, am 9. Juni 2026 in Berlin klar. Angesichts wachsender Herausforderungen im öffentlichen Dienst forderte sie die Politik mit Nachdruck auf, die überfällige Weiterentwicklung endlich anzugehen. 

Reformbedarf ist dringend – klare Forderungen des dbb an die Politik

Konkret forderte Kreutz, dass Personalvertretungen mit ausreichenden zeitlichen und personellen Kapazitäten ausgestattet werden müssen, damit qualifizierte Mitbestimmung nicht zur Zusatzbelastung wird und berufliche Entwicklung ohne Nachteile möglich bleibt.

Auch die Qualifizierung von Personalratsmitgliedern müsse systematisch gestärkt werden. „Dazu zählen umfassende, vielfältige Lernformate und erweiterte Schulungszeiten, damit Personalräte auf Augenhöhe mit der Dienststellenleitung agieren können. Eine moderne Verwaltung braucht Personalräte, die ihre Aufgaben wirksam und ohne strukturelle Benachteiligung wahrnehmen können“, erklärte die dbb-Vize.  

„Mitbestimmung muss frühzeitig, umfassend und auf allen Ebenen gewährleistet sein, insbesondere bei Pilotprojekten, ressortübergreifenden Vorhaben und neuen Entscheidungsstrukturen“, betonte Kreutz. Nur so bleiben demokratische Legitimation und Beschäftigteninteressen gesichert.  

Kreutz weiter: „Digitalisierung, neue Arbeitsformen und komplexere Steuerungsstrukturen erfordern erweiterte, klar definierte und nicht restriktiv ausgelegte Mitbestimmungsrechte, die die Beschäftigten stärken statt ausbremsen.“ Außerdem müssen Personalvertretungen verbindlich in Krisenstäbe eingebunden werden, um Akzeptanz, Praxistauglichkeit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung in Ausnahmelagen zu stärken. „Personalvertretungen brauchen klare politische Verantwortung.“ 

Ohne Personalvertretungen keine Modernisierung des Staates

Vor fünf Jahren wurden im Gesetzgebungsverfahren zahlreiche zentrale Problemfelder bewusst ausgeklammert, um eine politische Einigung zu ermöglichen. Seitdem jedoch ist eine substanzielle Fortentwicklung ausgeblieben, obwohl sich die Arbeitswelt im öffentlichen Dienst rasant verändert. 

„Deshalb ist es nun an der Zeit, den angekündigten nächsten Schritt endlich zu gehen. Wer einen leistungsfähigen, modernen und krisenfesten öffentlichen Dienst will, muss die Mitbestimmung stärken“, unterstrich Kreutz. „Ohne starke Personalvertretungen gibt es keine nachhaltige Modernisierung des Staates“

Ursprünglich veröffentlicht unter https://www.dbb.de

Quelle: dbb / 9.6.2026
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