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05. Juni 2026
Sommerzeit und Ferienzeit
Sommerzeit und Sommerferien,
sind offensichtlich die Zeiten, in denen„alte Kamellen“ sowohl von Politikern als auch von Journalisten wiederholt aufgegriffen werden.
Augenblicklich hat es sich bewährt, das Beamtentum an den Pranger zu stellen. Da wird von XXL-Beschäftigten und überbezahlten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Veröffentlichungen nicht nur der „Lübecker Nachrichten“ geschrieben und gedröhnt.
Nur das so benannte Kerngeschäft, das nur hoheitliche Aufgaben betrifft sollte von Beamtinnen und Beamten bedient werden. Als Beispiel werden die Polizei, die Feuerwehr, und die Finanzverwaltung benannt.
Wo aber ist die Bundeswehr? Wo sind die Lehrkräfte? Es wird immer wieder übersehen, dass Lehrkräfte staatlich anerkannte Prüfungen, die Voraussetzung für weitere Bildungsmöglichkeiten sind, abnehmen müssen. Zudem sichert das Beamtenverhältnis die pädagogische Unabhängigkeit der Lehrerinnen und Lehrer.
Da werden Programme zur Investitionsförderung aufgelegt, die aber offensichtlich fehlgeleitet werden oder ganz im Orkus verschwinden. Wo aber bleibt da die Bildungsförderung. Die einen behaupten, es gebe zu wenig Lehrkräfte, die anderen dröhnen, es gebe zu viele Lehrkräfte. Wer hat Recht?
Seröse Planungen und Untersuchungen legen eindeutig dar, dass es zu wenig Lehrkräfte in bestimmten Fachrichtungen gibt und dass zu wenig Studierende sich für Mangelfächer entscheiden. Gerade diese Fächer sind leistungsorientiert.
Aber zurück zu den angeblich „faulen Beamten bzw. Lehrern“, wie der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder einst formulierte.
Bereits die frühere Finanzministerin Heide Simonis (1988 bis 1993) und von 1993 bis 2005 Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein hatte erkannt, dass aktive Beamte für den Landeshaushalt kostensparend sind. Wären sie Angestellte, müsste das Land nicht nur die Bruttogehälter entsprechend erhöhen, damit die Beschäftigten ihren Arbeitnehmeranteil bezahlen können, sondern auch noch den Arbeitgeberanteil für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung aufbringen.
Der aktive Beamte ist also eindeutig kostengünstiger als der Angestellte. Erst der pensionierte Beamte wird gegenüber dem Rentner kostenungünstiger.
Das aber liegt vor allem daran, dass Bundesländer die ersparten Arbeitgeberanteile nicht zur Bildung von Rücklagen für die späteren Ruhegehälter einsetzen oder anderweitig Pensionsrücklagen bilden, oder wie in Schleswig-Holstein geschehen und wieder geschehen soll, Rücklagen, zu deren Bildung Beamte durch Gehaltsverzicht beigetragen haben, zur Deckung angeblicher Haushaltlöcher verwenden, dann fehlen die Mittel für die Ruhegehälter der Landesbeamten natürlich. Ist das ein Wunder?
Aber es ist einfach toll, dass immer wieder in der Sommerzeit eine „neue (alte) Sau“ durch das Land getrieben wird.
Das musste mal geschrieben werden.
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